Vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten muß der Untergrund auf seine Eignung hin untersucht werden z.B. Rissbreitenbeschränkung < 0,2 mm etc.
<B>WHG-Beschichtung 6,0 mm mit Gewebearmierung in einem Chemikalienlager, Teilflächen werden mit LKW befahren
WHG-Beschichtung in einem Abluftkamin
Gewässerschutzsysteme sind gemäß den Bau- und Prüfgrundsätzen des Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und besitzen eine allgemeine baurechtliche Zulassung. In Abhängigkeit vom Hersteller zeichnen sich diese durch nachstehende Eigenschaften aus:
- chemisch beständig und undurchlässig
- widerstandfähig gegen mechanische Einwirkungen
- dehnfähig bzw. rißüberbrückend
- ableitfähig
- witterungsbeständig
- befahrbar
Der Fachbetrieb muß über entsprechende Nachweise verfügen. Hierzu zählen die Einweisungsbestätigung durch den Stofflieferanten, das Prüfungszertifikat und der Überwachungsvertrag (z.B. TÜV).
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