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Vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten muß der Untergrund auf seine
Eignung hin untersucht werden z.B. Rissbreitenbeschränkung < 0,2 mm etc.


<B>WHG-Beschichtung 6,0 mm mit Gewebearmierung in einem Chemikalienlager, Teilflächen werden mit LKW befahren


WHG-Beschichtung in einem Abluftkamin

Gewässerschutzsysteme sind gemäß den Bau- und Prüfgrundsätzen des Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und besitzen eine allgemeine baurechtliche Zulassung. In Abhängigkeit vom Hersteller zeichnen sich diese durch nachstehende Eigenschaften aus:

  • chemisch beständig und undurchlässig
  • widerstandfähig gegen mechanische Einwirkungen
  • dehnfähig bzw. rißüberbrückend
  • ableitfähig
  • witterungsbeständig
  • befahrbar

Der Fachbetrieb muß über entsprechende Nachweise verfügen. Hierzu zählen die Einweisungsbestätigung durch den Stofflieferanten, das Prüfungszertifikat und der Überwachungsvertrag (z.B. TÜV).

Sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gern ! Tel.+49 (0)511 - 699 094



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